Globale Dienstleistungen

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Services bei Ab-, Aus- und Rückreise

Vom ersten Beratungsgespräch bis zum Umzug selbst sind viele sich gegenseitig bedingende Aspekte mit der Mitarbeiterentsendung verbunden. Unabhängig davon, ob es sich um eine Entsendung innerhalb der Landesgrenzen oder auf internationaler Ebene handelt, SIRVA ist fachmännisch positioniert, um die bestverfügbaren Ab- und Ausreise-Dienstleistungen rund um den Standortwechsel anzubieten, und das in jeder Region der Welt.

Dienstleistungen am Zielort

Die Vorbereitung Ihrer Mitarbeiter auf einen guten Start bei der Ankunft an ihrem Zielort ist der Schlüssel für das Erreichen Ihrer Unternehmensziele. Das globale Netzwerk von SIRVA und die umfangreichen Ressourcen ermöglichen es uns, Ihre Ziele zu erreichen. Unsere Services am Zielort und internationalen Umzugshelfer unterstützen Mitarbeiter und ihre Familien beim Ankommen und der Eingewöhnung in ihren neuen Häusern.

Visa und Immigration

SIRVAs Team erfahrener internationaler Relocationspezialisten ist professionell darauf vorbereitet, globale Immigrationsdienste im In- und Outbound-Bereich zu leisten. Für das SIRVA-Immigrationsteam steht die Bereitstellung eines reibungslosen Kundenerlebnisses, das den Relocationprozess verbessert, und nicht nur die Ermöglichung einer erfolgreichen Beantragung, im Vordergrund.

People talking at a table

Beratung und Betreuung Ihrer Mitarbeiter

Für Ihre Mitarbeiter steht ein einziger Relocationexperte für die durchgängige Koordination der Services zur Verfügung: ein Relocation Consultant für Entsendungen innerhalb eines Bundesstaates/Bundeslandes oder Landes oder der Global Assignment Consultant für internationale Entsendungen. Diese Consultants sind zentraler Ansprechpartner für sämtliche Kommunikation und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entsendung Ihrer Mitarbeiter und koordinieren zudem die Erbringung aller autorisierten Services. Unabhängig von der erbrachten Leistung (temporäre Unterkunft, Umzugsservices etc.) kann sich der Mitarbeiter auf den Consultant als Ansprechpartner verlassen, wenn es darum geht, Bedenken auszuräumen. 

VIP-Dienstleistungen

Wenn Sie auf der Suche nach einer exklusiven Serviceleistung für Ihre Mitarbeiter sind, bietet SIRVA VIP-Services an. So z. B. persönliche Relocationassistenten, Reinigungsdienste für zu Hause, persönliche Familienhilfe und viele andere maßgeschneiderte und komfortable Bereicherungen. 

Zugehörige Dienstleistungen

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Umgang mit Mitarbeitervisum und Einwanderung im von COVID betroffenen China

Published: Montag, 27. Juni 2022
Assallli Xu

Fünf Fragen und Antworten zu Arbeitserlaubnis, Visa und Einwanderungsangelegenheiten

  1. Wie verlängere ich eine abgelaufene Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis während des Lockdowns?
  2. Wie verlängere ich das Ablaufdatum des Einreisevisums der Zielstadt aufgrund begrenzter oder häufig gestrichener Flüge?
  3. Wie verlasse ich China, wenn mein Visum während des Lockdowns abgelaufen ist?
  4. Wird der PU-Brief weiterhin für einen Visumsantrag für die Einreise nach China benötigt? 
  5. Kann ich ein Visum vom Typ Q (Familienzusammenführung) beantragen, um meine Familie in China zu besuchen?

 

Längere Perioden des Lockdowns in Teilen Chinas, wie Shanghai und Peking, haben diese Städte in Unsicherheit und Angst gehüllt, die Autonomie, die Lebensgrundlage, den Verstand und mehr zu verlieren. Die Ankündigung von Lockerungen am 1. Juni trug wenig dazu bei, die Ängste und Unsicherheiten zu zerstreuen, die viele Menschen weiterhin erleben. Infolgedessen versuchen viele, das Land auf der Suche nach mehr Freiheit zu verlassen. Anfragen zu Visa- und Einwanderungsangelegenheiten haben seit dem Lockdown in Shanghai um 50 %1 zugenommen, und die chinesische Regierung hat die Ausstellung von Pässen an ihre Bürger eingestellt, um die Bewegung und das Reisen einzuschränken. 

Während die Beschränkungen schrittweise aufgehoben werden und die Menschen langsam wieder eine Form von Freiheit erlangen, haben viele immer noch Schwierigkeiten, die Veränderungen zu bewältigen, während sie alternative Pläne für Lebensformen prüfen. Dies ist besonders wichtig für Mitarbeiter, die nach China umgezogen sind. 

In diesem Artikel werden wir einige der Fragen beantworten, die Sie möglicherweise zu Arbeitserlaubnis-, Visa- und Einwanderungsangelegenheiten haben. 

1. Wie verlängere ich eine abgelaufene Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis während des Lockdowns?

SIRVA-Erkenntnisse: 

  • Die Verlängerung der Arbeitserlaubnis kann virtuell mit Dokumenten mit E-Stempel erfolgen. Wenn der E-Stempel nicht verfügbar ist, kann er mit einer von einem gesetzlichen Vertreter unterzeichneten Verpflichtungserklärung jeweils um maximal drei Monate verlängert werden.
  • Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis während des Lockdowns abgelaufen ist, kann sie gemäß der mündlichen Bestätigung der Einwanderungsbehörde sowohl telefonisch als auch vor Ort vor August 2022 ohne Strafe verlängert werden.

2. Wie verlängere ich das Ablaufdatum des Einreisevisums der Zielstadt aufgrund begrenzter oder häufig gestrichener Flüge?

SIRVA-Erkenntnisse: 

  • Die Anforderungen können je nach Stadt unterschiedlich sein. In einem kürzlichen Fall gelang es uns beispielsweise, ein Einreisevisum eines Mitarbeiters von Qingdao nach Shanghai zu verlängern. Wir haben alle erforderlichen Unterlagen am 30. Mai eingereicht und das Visum wurde innerhalb von zwei Wochen erteilt. 

3. Wie verlasse ich China, wenn mein Visum während des Lockdowns abgelaufen ist?

SIRVA-Erkenntnisse:

  • Wir können das Problem umgehen, wenn Ihr Visum während der Sperrung abgelaufen ist und Sie das Land verlassen möchten. Wir haben einen ähnlichen Fall bearbeitet, in dem der Mitarbeiter das Land mit einem abgelaufenen Visum verlassen wollte. Wir haben mit dem Mietervertreter zusammengearbeitet, um das „Schreiben zum Nachweis des Lockdowns“ von einem Nachbarschaftskomitee zu erhalten. Damit konnte der Mitarbeiter ohne Strafe aus China ausreisen. Dies muss jedoch je nach aktueller Situation der Stadt im Einzelfall geprüft werden. 

4. Wird der PU-Brief weiterhin für einen Visumsantrag für die Einreise nach China benötigt? 

SIRVA-Erkenntnisse:

  • Laut den neuesten Nachrichten und Aktualisierungen der chinesischen Regierung wurde der PU-Brief ab dem 6. Juni sowohl für Mitarbeiter als auch für ihre Familienangehörigen aus Singapur, Korea, Japan, Indonesien, Vietnam, Italien, Niederlande, Dänemark, Schweden, Österreich, Australien, Neuseeland, Hongkong, USA (Los Angeles, Washington, Chicago), die ein Z-Visum oder S-Visum beantragen möchten, ausgenommen. 
  • Der PU-Brief ist weiterhin für M/F-Geschäftsvisumanträge erforderlich.
  • Ausländische Arbeitnehmer und anspruchsberechtigte Familienangehörige, denen eine Arbeitserlaubnis in China erteilt wurde, können das chinesische Visum direkt bei der chinesischen Botschaft/dem Konsulat im Ausland beantragen, indem sie eine Arbeitserlaubnis/eine Benachrichtigung über die Arbeitserlaubnis oder Verwandtschaftsdokumente (für begleitende Familienmitglieder) vorlegen. 

5. Kann ich ein Visum vom Typ Q (Familienzusammenführung) beantragen, um meine Familie in China zu besuchen? 

SIRVA-Erkenntnisse: 

  • Die Beantragung eines Visums vom Typ Q ohne PU-Brief wurde in einigen Ländern wieder aufgenommen, aber Sie müssen sich bei der Einwanderungsbehörde erkundigen, ob Ihr Land den PU-Brief noch benötigt. 
  • Dies ist ein wichtiger Schritt der Regierung, um die Bearbeitungszeit für Neuankömmlinge zu verkürzen und Ausländer wieder im Land willkommen zu heißen. 

Bitte kontaktieren Sie uns unter concierge@sirva.com wenn Sie mehr über andere aktuelle Visa- und Einwanderungsfragen erfahren möchten.