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Was das neue Einreise-/Austrittssystem (EES) der EU für Ihre mobile Belegschaft  bedeutet

Published: Donnerstag, 5. Februar 2026
Sirva Communications

Lang erwartete Änderungen der Grenzschutzverfahren für Reisen in den Europäischen Union/Schengen-Raum treten im April 2026 in Kraft. Was bedeutet das für Ihr Mobilitätsprogramm und Ihre mobilen Mitarbeitenden?

Was ist das europäische Ein- und Ausreisesystem und was ändert sich?

Ab dem 10. April 2026 wird das Ein- und Ausreisesystem (EES) der Europäischen Union an allen Außengrenzen der 29 Schengen-Länder in Kraft treten. Das manuelle Abstempeln der Pässe für die meisten Nicht-EU-Kurzzeitbesucher wird durch ein digitales System ersetzt, das die Ein- und Ausreise jedes Reisenden dokumentiert und als offizieller Nachweis für den legalen Aufenthalt dient. Reisende, die an der Schengen-Grenze ankommen, können gebeten werden, biometrische Daten (wie Gesichtserkennung und Fingerabdrücke) zu erfassen. Diese reiserelevanten Informationen werden zusammen mit den Ein- und Ausreiseunterlagen gespeichert.

Wer ist betroffen?

Dieses neue Grenzschutzverfahren gilt hauptsächlich für Nicht-EU-Staatsangehörige, die für kurze Aufenthalte in den Schengen-Raum reisen. Dies gilt für kurze Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines beliebigen 180-tägigen Zeitraums, unabhängig davon, ob der Nicht-EU-Bürger ein Kurzzeitvisum benötigt oder ohne Visum einreisen darf.

EU-Bürger, Familienmitglieder von EU-Bürgern mit Aufenthaltsrecht oder Personen mit Langzeitvisa oder einer nationalen Aufenthaltserlaubnis (für Arbeit, Studium oder familiäre Zwecke) sind in der Regel nicht vom EES abgedeckt. Für diese Personengruppen bleiben die aktuellen Verfahren bestehen.

Was bedeutet das für Sie und Ihre umziehenden Mitarbeitenden?

Für Alleinreisende und Familien:

  • Planen Sie zusätzliche Zeit an Flughäfen und Grenzübergängen ein, besonders in den Monaten nach dem Inkrafttreten des EES, da sich das System und die Prozesse noch anpassen.
  • Überwachen Sie sorgfältig die Anzahl der im Schengen-Raum verbrachten Tage, um 90 Tage innerhalb der 180-Tage-Grenze nicht zu überschreiten. Überaufenthalte werden vom neuen System erfasst und können zukünftige Reise- oder Einwanderungsanträge beeinflussen.

Für Arbeitgeber, HR und globale Mobilitätsteams:

  • Überprüfen Sie Ihre Reise- und globalen Mobilitätsrichtlinien, um sicherzustellen, dass diese mit den neuen Grenzkontrollvorschriften übereinstimmen und mobile Mitarbeitende im Voraus vorbereitet sind.
  • Planen Sie zusätzliche Zeit bei der Reiseplanung Ihrer Mitarbeitenden nach oder innerhalb Europas ein, um mögliche Verzögerungen aufgrund der neuen biometrischen Schritte, die an der Grenze erforderlich sein könnten, zu berücksichtigen.
  • Stellen Sie sicher, dass mobile Mitarbeitende über die 90- bis 180-Tage-Regel informiert sind, und erwägen Sie den Einsatz einer zentralen Überwachungmethodik der Reisetage in und aus dem Schengen-Raum, um das Risiko unbeabsichtigter Überaufenthalte zu verringern.

Ausblick

Später im Jahr 2026 plant die EU, das European Travel Information and Authorization System (ETIAS) einzuführen, eine Vorabgenehmigungsanforderung für visabefreite Reisende, welches unabhängig vom EES-System sein soll. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, sobald der Zeitpunkt der Einführung und die Anforderungen des ETIAS bestätigt wurden, und Ihnen erklären, wie sich dies auf den bestehenden Reise- und Einwanderungsverfahren auswirken wird.


Sirva kann Sie bei diesen Veränderungen unterstützen. Wenn Sie darüber sprechen möchten, wie sich diese Änderungen auf Ihr Reise- oder Mobilitätsprogramm auswirken könnten, kontaktieren Sie bitte Ihren Sirva-Ansprechpartner oder schreiben Sie uns eine E-Mail an concierge@sirva.com.


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