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SIRVA-Update zu Visa und Einwanderung | Offizielle Maßnahmen zur Beschleunigung der Arbeitsgenehmigungen für Expatriates in Shanghai in Zeiten von COVID-19

Published: Mittwoch, 22. April 2020
Sophia Hu

Offizielle Maßnahmen zur Beschleunigung der Arbeitsgenehmigungen für Expatriates in Shanghai in Zeiten von COVID-19
Von den Gemeinden eingeführte Änderungen sorgen für Erleichterung und helfen der Seuchenbekämpfung 

Datum des Inkrafttretens: Mit sofortiger Wirkung
Betroffenes Gebiet: Shanghai   

 

Im Bestreben, ausländischen Talenten die Wiederaufnahme der Arbeit und der Produktion in Shanghai zu erleichtern, und mit der Absicht, gleichzeitig die Bemühungen zur Seuchenprävention und -bekämpfung weiter zu stärken, haben der Stadtrat von Shanghai und die Volksregierung der Stadtverwaltung von Shanghai kürzlich Änderungen angekündigt, die das Verfahren für Arbeitsgenehmigungen in Shanghai während der COVID-19-Epidemieperiode beschleunigen werden. Die Shanghai R&D Public Service Platform hat in ihrem jüngsten Artikel acht neue Maßnahmen aufgelistet, Implementierung eines Online-Genehmigungsverfahrens für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Arbeitsgenehmigungen für Ausländer in Shanghai, Update Version 2.0, die zur Verbesserung des Bearbeitungsprozesses von Arbeitsgenehmigungen für Ausländer beitragen sollen.

Diese acht Maßnahmen sind:

  1. Freistellung vom Bedarf an Bewerbungsunterlagen für hochqualifizierte ausländische Bewerber

    Bei der Einstellung von ausländischen Spitzenkräften der Kategorie A in Shanghai werden Antragsteller nicht länger durch Alter, Ausbildungstand oder Arbeitserfahrung eingeschränkt. Bei der Beantragung einer Arbeitsgenehmigung für hochqualifizierte ausländische Bewerber, die älter als 65 Jahre sind, müssen Arbeitgeber keine Versicherungsunterlagen, Versicherungszusagen oder Zusagen von Dritten beifügen.

  2. Kürzere Fristen zur Annullierung von Arbeitsgenehmigungen für Ausländer in China

    Um ausländischen Fachkräften die Vermittlung einer Arbeitsstelle in Shanghai bequemer zu gestalten, wurde die Genehmigungsfrist zur Annullierung der Arbeitsgenehmigung für Ausländer von 10 Arbeitstagen auf maximal 3 Arbeitstage verkürzt.

  3. Kündigungen können über eDocuments vorgenommen werden

    Sobald ein Arbeitgeber und seine ausländische Fachkraft vereinbart haben, den Arbeitsvertrag zu kündigen, und wenn die ausländische Fachkraft die Auflösungsbescheinigung nicht physisch unterschreiben kann, werden Dokumente wie E-Mail-Threads, Diskussionsprotokolle via WeChat oder Auflösungsbescheinigungen mit elektronischer Unterschrift anerkannt.

  4. Steuerliche Unbedenklichkeit kann über eDocuments bescheinigt werden

    Für ausländische Spitzenkräfte der Kategorie A, die beim ersten Antrag für eine Arbeitsgenehmigung den Ansatz der Vorabverpflichtung gewählt haben, werden die vom Arbeitgeber hochgeladenen digitalen Dokumente der Steuereinbehaltung und -zahlung anerkannt. Die von der Steuerbehörde ausgestellten Aufzeichnungen über die Zahlung der persönlichen Einkommensteuer werden nicht benötigt.

  5. Lockerung des Ansatzes der Gehaltszusagen

    Für Arbeitgeber, die Verlängerungen für ihre hochqualifizierten ausländischen Fachkräfte beantragen, die ursprünglich den Ansatz der Vorabverpflichtung gewählt haben, gilt: Während dieses Zeitraums sind weniger Dokumente erforderlich (z. B. sind Steuerunterlagen jetzt ausgenommen).

  6. Keine zeitlichen Einschränkungen bei der Beantragung einer befristeten Verlängerung der Arbeitsgenehmigung für Ausländer

    In der Vergangenheit mussten Anträge auf die befristete Verlängerung einer Arbeitsgenehmigung für Ausländer 30 Tage vor Ablauf der Genehmigung eingereicht werden. Nun können Arbeitgeber jederzeit vor Ablauf der Genehmigung online ihren Antrag einreichen.

  7. Automatische Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung für China

    Wenn innerhalb dieses Zeitraums das Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung eines ausländischen Mitarbeiters abläuft, während er das Land noch nicht verlassen hat, wird es automatisch um einen von der Einwanderungsbehörde festgelegten Zeitraum verlängert. Die ausländische Fachkraft kann weiterhin eine Arbeitsgenehmigung für Ausländer in Shanghai beantragen.

  8. Servicegarantie zur Unterstützung ausländischer Fachkräfte bei der Wiederaufnahme der Arbeit

Die Personal- oder Fachkräftemobilitätsabteilungen in allen Bereichen und Organisationen setzen gewissenhaft Maßnahmen zur Seuchenprävention und -bekämpfung in Shanghai um, indem sie sich proaktiv um ausländische Fachkräfte kümmern, umgehend auf die Bedürfnisse ausländischer Fachkräfte reagieren und ausländische Mitarbeiter sowohl bei der Arbeit als auch im täglichen Leben ausreichend unterstützen, um ihnen die Wiederaufnahme der Arbeit so effizient und sicher wie möglich zu gestalten.

Arbeitgeber müssen pragmatische, fürsorgende und umsetzbare Maßnahmen ergreifen, um ausländische Fachkräfte dabei zu unterstützen, alle Herausforderungen gemäß der tatsächlichen aktuellen Situation bei der Wiederaufnahme von Arbeit und Produktion zu bewältigen. In dieser entscheidenden Phase der Seuchenprävention und -bekämpfung haben alle Organisationen die wichtige Aufgabe, ausländische Fachkräfte in Shanghai zu unterstützen, damit sie ihre Zeit in Shanghai weiterhin genießen und einen größeren Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Stadt leisten können, sowie die Initiative „Neue Seidenstraße“ (BRI) durch ihre fünf Säulen zu unterstützen: politische Koordinierung, Anbindung von Einrichtungen, ungehinderter Handel, finanzielle Integration, und Austausch von Mensch zu Mensch.

Unsere Empfehlungen

Wir raten Unternehmen zur Zusammenarbeit mit ihren Mitarbeitern, die im Einsatz sind und in China bleiben wollen, um den Antrag zur Verlängerung der Arbeitsgenehmigung für Ausländer nicht zu verzögern. Erst, wenn die Verlängerung der Arbeitsgenehmigung bearbeitet und gestattet wurde, kann die Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung sichergestellt werden. Antragsteller sollten mit ein bis zwei Wochen Bearbeitungszeit für den Antrag zur Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung rechnen.

In Anbetracht der unterschiedlichen Mitarbeiterbedürfnisse sowie der Tatsache, dass sich die Situation um COVID-19 schnell wandeln und zu einer Änderung dieser Maßnahmen führen kann, empfiehlt SIRVA den Organisationen, mit unseren Einwanderungsberatern zusammenarbeiten, um rechtzeitig relevante und genaue Informationen und/oder Unterstützung in Visa- und Einwanderungsfragen zu erhalten.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere SIRVA-Einwanderungsspezialisten in China:

Peking - Assalli Xu | Telefon +8610-84510551 Durchwahl 101| E-Mail assalli.xu@sirva.com

Shanghai, China - Sophia Hu | Telefon +8621-63323322 Durchwahl 206 | E-Mail sophia.hu@sirva.comex

 

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