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Aktualisierung zur Steuerreform in den USA: Arbeitgeber-Rückerstattungen für 2017 im Jahr 2018 sind ausschließbar

Published: Mittwoch, 26. September 2018
Elaine Baker

In einem kürzlich erschienenen Blog-Beitrag haben wir den U.S. Tax Cuts and Jobs Act von 2017,der von der Bundesregierung am 1. Januar 2018 erlassen wurde, und seine Auswirkungen auf die Relocation besprochen. Die unten aufgeführten Informationen fassen eine vom Internal Revenue Service am 21. September 2018 veröffentlichte Aktualisierung zusammen, die sich mit der Steuerpflicht für im Jahr 2017 angefallene Umzugskosten befasst, die im Jahr 2018 in Rechnung gestellt und/oder bezahlt wurden.

Hintergrund und Hervorhebungen:

Vor der Klarstellung vom 21. September herrschte große Unsicherheit im Zusammenhang mit der Behandlung von Zahlungen oder Erstattungen, die 2018 für Umzüge aus dem Jahr 2017 verarbeitet wurden. Ursprünglich gab der Tax Cuts and Jobs Act von 2017 an, dass die Befreiung für berechtigte Umzugskosten [in den Abschnitten 132(a)(6) und 132(g)(1)], nicht für steuerpflichtige Jahre nach dem 31. Dezember 2017 und vor dem 1. Januar 2026 gelten würden. Erwähnung fand jedoch nicht, wie Zahlungen und Erstattungen für Umzüge im Jahr 2017 behandelt werden sollten, wenn diese im Jahr 2018 bezahlt oder erstattet würden.

IRS Notice 2018-75, 2018-41 IRB 1 bietet eine Klarstellung im Hinblick auf diese Grauzone des Gesetzes. Das Schreiben gab an, dass die Aussetzung der Befreiung nur für Zahlungen oder Erstattungen für Kosten im Zusammenhang mit Umzügen am oder nach dem 1. Januar 2018 gilt.  Erstattungen oder Arbeitgeberzahlungen, die 2018 für Umzüge von Mitarbeitern ausgezahlt werden, die 2017 stattgefunden haben, sind demnach weiterhin aus den Einkünften von Mitarbeitern ausschließbar.

Zahlungen Dritter für Umzugsdienstleistungen und Umzugserstattungen

Wenn somit ein Arbeitgeber 2018 eine Zahlung für eine Umzugsdienstleistung an eine Drittpartei leistet, die im Jahr 2017 für eine Person erbracht wurde (oder einer Person im Jahr 2018 Umzugskosten erstattet, die vor dem 1. Januar 2018 angefallen sind), müssen diese Zahlungen und Erstattungen nicht in das Einkommen eines Mitarbeiters einbezogen werden. Das Schreiben gibt darüber hinaus an, dass Arbeitgeber in Fällen, in denen sie diese Beträge zu Lohnsteuerzwecken in Mitarbeitergehälter einbezogen haben, entweder den Korrekturprozess nach Abschnitt 6413 oder den Rückerstattungsanspruchsprozess nach Abschnitt 6402 verwenden können, um eine Überbezahlung der Bundessteuern zu korrigieren.

Besuchen Sie für weitere Informationen und Aktualisierungen im Zusammenhang mit dem Tax Cuts and Jobs Act 2017 die-IRS Website,wo Sie auch Informationen zu Notice 2017-75 finden.Sie können auch Taryn Kramer, Vice President, Global Consulting, oder Kathy Burrows, Director, Global Consulting, kontaktieren, um mehr darüber zu erfahren, wie sich diese aktuellen Steuerreformen auf Ihr Relocation- und Mobilitätsprogramm auswirken.